Landtag beschließt Sächsisches Beteiligungsgesetz (EEErtrBetG):
Am 12. Juni 2024 wurde das "Gesetz zur Ertragsbeteiligung von Kommunen an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen" verabschiedet. Ab 2025 sind Betreiber von Windenergie- und Photovoltaikanlagen in Sachsen verpflichtet, Städte und Gemeinden an den Erlösen zu beteiligen. Für Windenergieanlagen ab einem Megawatt erhalten Gemeinden mindestens 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde, und für Photovoltaik-Freiflächenanlagen mindestens 0,1 Cent. Das Ziel ist es, dass Projektierer und Kommunen durch individuelle Vereinbarungen eine Lösung finden, um bestmöglich auf die Bedürfnisse vor Ort einzugehen.
Sächsischer Landtag, EDASwebservices: Dokumentenviewer (sachsen.de